Ab 01.10.2022 gilt erneut eine gesetzliche FFP 2 Masktenpflicht bei dem betreten der Praxis, für Patient*innen sowie deren Begleiter*innen . Es gelten folgende Ausnahmen:
1. Kinder die das sechste Lebensjahr noch nicht vollendet haben.
2. Personen, die eine ärztliche Bescheinigung vorlegen können.
3. Gehörlosen und schwerhörigen Menschen und Personen, die mit ihnen kommunizieren, sowie deren Begleitpersonen.
Vielen Dank für Ihr Verständnis, und bleiben Sie gesund!
Ihr Praxisteam von Aurach-Aktiv Physiotherapie